Ärzteversorgung: Was die Kommune kann – und was nicht

Wer über Arztsitze entscheidet

Die Bedarfsplanung der ambulanten Versorgung liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), der regionalen Vertretung aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Die KVN ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, arbeitet im Rahmen der Selbstverwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land und untersteht der Aufsicht des Landes Niedersachsen. Ihre Kernaufgabe: die flächendeckende ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter sicherzustellen.

Was das für Bleckede bedeutet

Die Kommunalpolitik hat somit keinen Einfluss auf die Zulassung und Vergabe von Arztpraxen. Wer im Wahlkampf etwas anderes verspricht, sagt nicht die Wahrheit. Was Stadt und Landkreis tun können, ist, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich Ärzte hier niederlassen wollen.