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Die Elbe steht für Erholung und Hochwassergefahr
Seit Jahrhunderten wohnen und leben die Menschen an der Elbe. Fischer, Schiffer, Landwirte und Handwerker besiedelten das Elbstromtal und formten eine Kulturlandschaft. Die Elbe wurde immer wieder umgebettet, Deiche verändert und erweitert. Das Deichvorland wurde gepflegt und bewirtschaftet. Die innerdeutsche „Zonengrenze“ sorgte dafür, dass sich eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt weiter entwickeln konnte. So prägten u.a. Störche , Feldlerchen und Kiebitze die Elbtalauen obwohl die Landwirte ihre Felder und Wiesen bewirtschafteten. Landwirtschaft und Naturschutz waren im Einklang.
Die Sicht von Bleckede reichte bis nach Boizenburg und bis zur Sanddüne von Gothmann. Das ist nun vorbei, man sieht nur noch hohe Gräser, Büsche und Bäume. Das führt auch dazu, dass die Vögel, die offene Landschaften und Wiesen bevorzugen, selten geworden sind. Kiebitze und Feldlerchen waren hier früher in großer Anzahl vorhanden.
Das Elbtal hat sich in der letzten Zeit sehr verändert. Der dichte und hohe Bewuchs von Gräsern und Gehölz behindert den Hochwasserabfluss und gefährdet das Hab und Gut sowie Leib und Leben der Elbmarschbewohner. Lösungsvorschläge um die Hochwassergefahr zu verringern und den Hochwasser-Abfluss zu verbessern, gibt es. Doch diese werden leider konsequent verhindert.
„Die Ärzteversorgung„
BEDARFSPLANUNG der Ärzteversorgung durch die KVN
KVN steht für Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Sie ist die regionale Vertretung aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Niedersachsen.
Die KVN arbeitet im Rahmen der Selbstverwaltung durch die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Land. Die KVN ist eineKörperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Aufsicht durch das Land Niedersachsen
Die Hauptaufgaben der KVN sind:
Sicherstellung der medizinischen Versorgung: Sie sorgt dafür, dass gesetzlich Versicherte flächendeckend ambulant versorgt werden.
(Quelle: KVN Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.)
Die Kommunalpolitik hat somit keinen Einfluss auf die Zulassung/Vergabe von Arztpraxen.