DIE LATENTE HOCHWASSER-GEFAHR

Martin Gödecke

DIE LATENTE HOCHWASSER-GEFAHR

5. November 2019 Allgemein 0

Mehrere Anfragen und Anträge habe ich seit 2014 im Kreistag eingereicht, um nachhaltig die Verbuschung an der Elbe zu reduzieren und der damit verbundenen Verlandung durch Sedimentation sowie der Bildung von Eisschollen vorzubeugen.

Aufgrund meines Antrages werden erstmalig die Fachausschüsse der Landkreise Ludwigslust und des Landkreises Lüneburg zum Thema Hochwasserschutz, zusammen beraten. Denn Hochwasserschutz hört an Kreis- und Landesgrenzen nicht auf.

Wissenschaftliche Berechnungen und politische Äußerungen sowie EU-Richtlinien und Verordnungen u. Hochwasserschutzpläne gibt es genügend. Alle haben den Tenor, dass das Abflussverhalten der Elbe verbessert werden muss. Die Umsetzung scheitert an unterschiedlichen parteiidiologischen Ansichten. Dabei sagt das EUGH Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-57/89, Kommission gegen Deutschland („Deichanlage in der Leybucht“) aus, dass die Überschwemmungsgefahr ein ausreichender gewichtiger Grund sei, die Eingriffe in prioritäre Lebensräume zu rechtfertigen. In alten Aufzeichnungen vor über 100 Jahren gab es bereits schon die Anweisungen, dass zwischen den Deichen die Ländereien von Bewuchs freizuhalten sind. Dabei hatten unsere Vorfahren keine Gutachten, sie hatten nur den gesunden Menschenverstand. Ich bin für einen effizienten Rückschnitt der Verbuschung, um die Latente Hochwassergefahr einzudämmen.